
Pro Jahr können Sie im Rahmen der Zukunftssicherung 300 Euro je Mitarbeiter ansparen und veranlagen. Dabei ist es egal, ob die Zukunftssicherung § 3 (1) Zi.15 lit. A EStG als freiwillige Gehaltserhöhung oder als Gehaltsumwandlung realisiert wird.
Auf jeden Fall sparen Sie Lohnsteuer. Bei der Variante Gehaltserhöhung sparen Sie zusätzlich bei den Lohnnebenkosten.